AGB

Geltung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche mit der psMetalltechnik GmbH abgeschlossenen Verträge.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

Leistungen der psMetalltechnik GmbH
Die psMetalltechnik GmbH ist tätig in Beratung, Projektierung, Devisierung und Ausführungsplanung von Metallbauarbeiten und Fassadenbau. Die Planungen erfolgen vorwiegend auf CAD Programmen wie Autocad (2D) und Solidworks (3D). Der Auftraggeber erhält in der Regel Pläne in elektronischer Form, in den Formaten *.DWG / *.SLDDRW / *.PDF.

Konditionen
Die Preise der psMetalltechnik GmbH sind verbindlich. Wesentliche Änderungen an den Schemaplänen resp. an den Planungsgrundlagen sind gesondert zu vergüten. Sofern sich aus der Rechnung/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Rechnung innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

Vertrag
Der Vertrag kommt zustande mit Eintreffen der vollständigen und rechtsgültig unterzeichneten Bestellung oder Auftragsbestätigung bei der psMetalltechnik GmbH per Post, eMail oder Fax. Die Vertragsbedingungen richten sich ausschliesslich nach den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum der von psMetalltechnik GmbH gemachten Entwicklungen und Erfindungen bleibt bei der psMetalltechnik GmbH. Es darf von Kunden nur im Umfang des Vertrages genutzt werden. Weitergehende Nutzungen ausserhalb des Vertrages, z.B. für Serienproduktion bedürfen der Zustimmung der psMetalltechnik GmbH.

Haftung
Die psMetalltechnik GmbH hat bei der AXA Winterthur Versicherungen eine Kapitalschadenversicherung sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Planungsfehler werden nur anerkannt, wenn, sie der psMetalltechnik GmbH umgehend schriftlich angezeigt werden und die Korrektur am Werkstück in Absprache mit der psMetalltechnik GmbH erfolgt.
Fehlt auf dem Plan ein wesentliches Element wie ein Mass, eine Stückzahl, ein Materialbeschrieb etc., so ist dieses Element durch den Auftraggeber nachzufordern. Auf den Plänen fehlende Elemente, welche problemlos nachgereicht werden können, gelten nicht als Planungsfehler.

Die psMetalltechnik GmbH haftet für anerkannte, durch sie verursachte Planungsfehler, im folgenden Umfang:

Schadenssumme:
Fr. 0.- bis 2000.- keine Haftung
Fr. 2001.- bis 1’000’000.- Haftung für 80% des Schadens
Fr. 1’000’001.- bis …. Maximal Fr. 800’000.-
Die Haftung für statische Berechnungen ist wegbedungen sofern nichts anderes vereinbart ist.

Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Andelfingen.

Diese Webseite benutzt Cookies für Werbezwecke und zur Verbesserung der Nutzererfahrung.